Nachweisberechtigung nach Art. 62 BayBO
Brandschutznachweise für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 sowie für Sonderbauten dürfen in Bayern nur von bauvorlageberechtigten oder eigens nachweisberechtigten Personen erstellt werden. Christian Heil ist Nachweisberechtigter für vorbeugenden Brandschutz und Mitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau (Mitglieds-Nr. 109234).













