Brandschutzbeauftragter Pflicht: Ab wann ist er für Ihr Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben?
Ab wann braucht ein Unternehmen zwingend einen Brandschutzbeauftragten? Dieser Beitrag erklärt die gesetzlichen Grundlagen, welche Gebäudearten betroffen sind und warum die Entscheidung oft weit über die bloße Gesetzespflicht hinausgeht.

Brandschutzbeauftragter Pflicht: Ab wann ist er für Ihr Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben?
Brandschutz ist weit mehr als nur das Aufhängen von Feuerlöschern. Es geht um die Sicherheit von Menschenleben, den Erhalt von Sachwerten und nicht zuletzt um die rechtliche Absicherung der Geschäftsführung. Eine zentrale Frage, die sich viele Unternehmer und Gebäudebetreiber stellen, lautet: Ab wann braucht man eigentlich zwingend einen Brandschutzbeauftragten?
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche gesetzlichen Vorgaben gelten, welche Gebäudearten besonders im Fokus stehen und warum die Entscheidung oft über die bloße Gesetzespflicht hinausgeht.
Die rechtliche Basis: Wer muss, wer kann?
In Deutschland gibt es kein einzelnes, bundesweites Gesetz, das pauschal für jeden Betrieb einen Brandschutzbeauftragten vorschreibt. Die Pflicht ergibt sich stattdessen aus einem Zusammenspiel verschiedener Regelwerke:
Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer: Diese sind die wichtigste Quelle. Sie legen fest, bei welchen Gebäudearten (sogenannten Sonderbauten) ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden muss.
Sonderbauverordnungen: Hierzu zählen beispielsweise die Verkaufsstättenverordnung, die Industriebaurichtlinie oder die Beherbergungsstättenverordnung.
Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz: Auch wenn keine explizite Bauverordnung greift, kann sich die Notwendigkeit aus einer erhöhten Brandgefährdung im Betrieb ergeben.
Vorgaben der Sachversicherer: Oft verlangen Feuerversicherer (gemäß VdS-Richtlinien) einen Experten, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten oder Prämien zu senken.
Ab wann ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht? Die Checkliste
Ob Ihr Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten benötigt, hängt primär von der Art und Nutzung des Gebäudes ab. In folgenden Fällen ist die Bestellung meist obligatorisch:
- 1. Industriebauten: Nach der Industriebaurichtlinie (IndBauRL) ist ein Brandschutzbeauftragter in der Regel gefordert, wenn die Summe der Geschossflächen in einem Brandabschnitt 2.000 m² überschreitet.
- 2. Verkaufsstätten: Große Einzelhandelsbetriebe oder Einkaufszentren mit einer Verkaufsfläche von mehr als 2.000 m² müssen zwingend einen Brandschutzbeauftragten benennen.
- 3. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: Aufgrund der eingeschränkten Mobilität der Personen vor Ort schreiben die entsprechenden Krankenhausbauverordnungen der Länder fast immer einen Experten vor.
- 4. Beherbergungsstätten und Hochhäuser: Ab einer gewissen Bettenanzahl (oft ab 60 Betten) oder bei Gebäuden, die als Hochhäuser (über 22 Meter Höhe) eingestuft sind, ist die brandschutztechnische Betreuung Pflicht.
- 5. Versammlungsstätten: Große Kinos, Stadien oder Messehallen, in denen viele Menschen zusammenkommen, benötigen eine fachkundige Person, die die Brandschutzordnung überwacht.
Die Rolle der Gefährdungsbeurteilung
Selbst wenn Ihr Gebäude nicht unter die Kategorie 'Sonderbau' fällt, kann der Gesetzgeber über das Arbeitsschutzgesetz und die ASR A2.2 (Arbeitsstättenregel) eine Bestellung fordern. Wenn in Ihrem Betrieb mit leicht entzündlichen Stoffen gearbeitet wird oder eine erhöhte Brandgefahr besteht (z. B. Schreinereien, chemische Industrie, Lagerhallen mit hoher Brandlast), ist ein Brandschutzbeauftragter die logische Konsequenz aus der Gefährdungsbeurteilung.
Was sind die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten?
Der Brandschutzbeauftragte ist der zentrale Berater des Arbeitgebers in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes. Zu den Kernaufgaben gehören:
- Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung (Teile A, B, C).
- Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten zur Mängelerkennung.
- Organisation von Räumungsübungen und Brandschutzunterweisungen.
- Zusammenarbeit mit Behörden und der Feuerwehr.
- Beratung bei der Anschaffung von Löscheinrichtungen und Sicherheitssystemen.
Intern oder extern? Eine strategische Entscheidung
Unternehmen stehen vor der Wahl: Einen eigenen Mitarbeiter ausbilden oder einen externen Brandschutzbeauftragten beauftragen.
Interne Lösung: Ein Mitarbeiter kennt die Betriebsabläufe genau, ist jedoch oft durch das Tagesgeschäft zeitlich eingeschränkt und muss kontinuierlich fortgebildet werden.
Externe Lösung: Externe Experten bringen einen objektiven Blick ('Betriebsblindheit' vermeiden), haften im Rahmen ihrer Tätigkeit selbst und verursachen keine Lohnnebenkosten. Zudem ist die Fachkunde durch die ständige Arbeit in verschiedenen Objekten meist sehr aktuell.
Fazit
Die Frage 'Ab wann braucht man einen Brandschutzbeauftragten?' lässt sich für Sonderbauten oft mit klaren Quadratmeterzahlen beantworten. Doch auch für KMU ohne gesetzliche Pflicht ist ein Experte oft sinnvoll, um Haftungsrisiken zu minimieren und den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.


